ZWILLING Garantiebedingungen

Garantie und Service

Seit 1731 steht der Name ZWILLING unter anderem für Qualität. Über die gesetzlich geregelte Gewährleistung hinaus gewährt die ZWILLING J.A. Henckels Europa GmbH, Grünewalder Str. 14-22, D-42657 Solingen ("ZWILLING") Käufern als Erstendabnehmer ("Käufer" oder "Sie") nach den nachfolgenden Bedingungen eine eingeschränkte Herstellergarantie für


STAUB


  • 30 Jahre Garantie für Gusseisen-Produkte


DEMEYERE


Garantiezeite für Privatpersonen:

  • 3 Jahre Garantie auf alle Produkte mit Antihaftbeschichtung für Serien im Segment 3. (Alu Bistro 3 Ceraforce, Alu Classico 3 Ceraforce, Alu Comfort 3 Ceraforce usw.)
  • 5 Jahre Garantie auf alle Produkte mit Antihaftbeschichtung für Serien im Segment 5. (Alu Pro 5 Ceraforce, Ecoline 5 Ceraforce usw.)
  • 10 Jahre Garantie auf unsere Produkte ohne Antihaftbeschichtung für Serien im Segment 3. (Classic 3, Resto 3 usw.)
  • 30 Jahre Garantie auf unsere Produkte ohne Antihaftbeschichtung für alle anderen Serien. (Industry 5, Apollo 7 usw.)

 

Garantiezeitraum für Gewerbliche Anwender:

  • Keine Garantie auf Produkte mit Antihaftbeschichtung.
  • Keine Garantie auf Produkte ohne Antihaftbeschichtung für Serien des Segments 3. (Classic 3, Resto 3 usw.)
  • 10 Jahre Garantie auf unsere Produkte ohne Antihaftbeschichtung für alle anderen Serien. (Industry 5, Apollo 7 usw.)


Im Falle von Mängeln stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte wegen Mängeln zu, deren Inanspruchnahme für Sie unentgeltlich ist. Diese gesetzlichen Rechte wegen Mängeln werden durch diese ZWILLING Garantie weder berührt noch eingeschränkt.


Die Garantiezeit beginnt mit Erhalt des Produktes und wird durch eine durchgeführte Garantieleistung nicht erneut in Gang gesetzt oder verlängert. Die ZWILLING Garantie gilt weltweit, sofern das Produkt bei einem ZWILLING Händler gekauft wurde.

Liegt innerhalb der Garantiezeit ein nachgewiesener Material- und/oder Produktionsfehler vor, wird ZWILLING nach vorheriger Prüfung und im freien Ermessen entscheiden, ob das Produkt kostenlos in Stand gesetzt oder ausgetauscht wird. ZWILLING behält sich die Lieferung eines baugleichen oder bauähnlichen Ersatzes vor.


Nicht unter die ZWILLING Garantie fallen Beschädigungen der Produkte aufgrund von natürlicher Abnutzung und Verschleiß, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch entstehen sowie Beschädigungen durch bestimmungswidrigen Gebrauch oder unsachgemäße Behandlung. Ferner gilt die ZWILLING Garantie nicht bei fehlender Pflege und/oder Wartung, unsachgemäßem Auseinanderbauen durch nicht von ZWILLING autorisierten Personen, Verwendung von anderen als Originalersatzteilen (das sind Ersatzteile, die von ZWILLING hergestellt oder freigegeben worden sind), Schäden durch Einwirkungen von außen, wie Feuer, Wasser etc. und gewerblicher Nutzung. Wird die Gebrauchstauglichkeit nur unwesentlich beeinträchtigt, liegt ebenfalls kein Garantiefall vor.


Liegen die Voraussetzungen eines Garantiefalles nicht vor, kann beim von ZWILLING autorisierten Servicecenter angefragt werden, ob eine kostenpflichtige Reparatur durchgeführt werden kann.


Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Rechte aus dieser ZWILLING Garantie ist, dass der Garantieanspruch binnen zwei Monate nach Auftreten eines Material- und/oder Produktionsfehlers bei ZWILLING unter Vorlage des Originalkaufbeleges geltend gemacht wird. Aus dem Originalkaufbeleg müssen neben dem Kaufdatum auch der Kaufpreis und der Verkäufer hervorgehen. Im Garantiefall und zur Inanspruchnahme der Rechte aus dieser ZWILLING Garantie oder bei Fragen zum Thema Service und Reparatur, wenden Sie sich bitte an einen der ZWILLING Shops oder an folgendes von ZWILLING autorisiertes Servicecenter:

ZWILLING Service-Center

E-Mail: info@zwilling.com

Telefon: +49 212 882 8552


Um mehr über Ihre grundlegenden Verbraucherrechte und die gesetzliche Gewährleistung in der Europäischen Union zu erfahren, besuchen Sie bitte das Europa Portal für Verbraucherrechte.